
Emergency First Response
Wir sind so gut wie immer die ersten am Einsatzort
Tactical Operations
Erste Hilfe auf Einsatzniveau
Taktische Einsatzersthelfer
für Veranstaltungen und unsichere Bedrohungslagen

Tactical Operations ist die taktisch ausgerüstete Spezialfirma für qualifizierte Erste-Hilfeleistungen gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz und sonstige Einsatzlagen wo externe Dienste im Einsatz und die Notwendigkeit taktischer Erste-Hilfeleistungen absehbar sind.
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🇦🇹 Taktische Einsatzersthelfer 🇦🇹

Zivilrechtlich hängt fast jede Veranstaltung am seidenen Faden - es gibt nämlich keine einsatztaktische schnelle Erste-Hilfe nach §95 in der Chaosphase
Tactical Operations übernimmt nicht nur den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz sondern unterstützt sämtliche Veranstaltungen mit Publikumsdiensten wie Billeteure, Hostessen, Einweisern, Empfangspersonal, Ordnern und Securitys sowie Bewachungen bei unsicheren Bedrohungslagen in Asylhäusern und Schulen in denen die Notwendigkeit für Erste-Hilfeleistungen absehbar sind - für eine rasche Erstversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen nach §95 - die es ohne uns im Regelfall nicht gibt.
Als taktische Einsatzersthelfer sind wir auf die Chaosphase von absehbaren Notlagen in dynamischen Einsätzen spezialisiert. Auf Grund der Varietät von Notlagen, die einsatztaktisch schwierigste Phase - vom Angriff auf den Publikumsdienst, Raufhandel, Arterielle Blutung oder Pneumothorax durch Messerstich, Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand und - je nach Gegebenheiten- bis zum Rauchgas im Brandfall, Notlagen im Wasser oder im Absturzgelände.
Alles Notfälle, die in der Chaosphase Sofortmaßnahmen erfordern - wenn nicht sogar lebensrettende.
Für Publikumsdienste sind Erste-Hilfeleistungen nicht zumutbar - Sanitätsdienste brauchen Zeit, um den Einsatz zu dispatchen und dürften bei Gewalt auch erst dann helfen, nachdem die Polizei die Lage befriedet hat oder im Brandfall die Feuerwehr vor Ort ist, dürfen nicht Tauchen und auch nicht Abseilen - scheint logisch. Kommt es allerdings zu einem Personenschaden, weil niemand in der Chaosphase einer absehbaren Notlage umgehend Hilfe leisten konnte, spricht man von Systemfehlern und Organisationsversagen, da verpflichtende Vorkehrungen, Sach-, Personen- und Gesundheitsschäden in absehbaren Notlagen abzuwenden, möglicherweise unterlassen wurden - was zivilrechtlich äußerst relevant wäre.

Vollkommen irrelevant welche Minima ein Bescheid vorschreibt, in der Einsatzforensik ist immet die erste Frage - Wäre der Schaden vermeidbar gewesen?
Personal im Publikumsdienst muss keinerlei Qualifikationen haben - das ist bekannt. Sanitätsdienste sind an SOPs gebunden. Der Veranstalter haftet.
Im schlimmsten Fall steigt auch die Versicherung wegen "Obliegenheiten vor Schadenseintritt" aus.
Daher sollten immer schnelle, qualifizierte und handlungsfähige sowie taktisch ausgerüstete Einsatzersthelfer der Veranstaltungsorganisation vor Ort sein - für schnelle Hilfe gemäß §95 StGB. Selbst wenn es auch für Einsatzersthelfer nicht mehr zumutbar ist, wurde zumindest alles menschenmögliche getan, um Personen- und Gesundheitsschäden bei absehbaren Notlagen abzuwenden.

Ein Organisationsversagen steht ganz schnell im Raum
Vorallem wenn die dynamischen Gefahrsituationen wie Auseinandersetzungen, Raufhandel, gefährliche Angriffe, sexuelle Gewalt absehbar sind - sein es Zelt- und Wies'n Feste, Feuerwehrfeste, Kirtage und Volksfeste, Partynächte, Clubbings, politische Veranstaltungen, Punschstände oder Perchtenläufe - überall wo Alkohol fließt und die Stimmung geladen ist sowie ein Ölbrand beim Betrieb einer Friteuse, eine Wassernotlage bei Seefesten sowie eine Geländenotlage bei Steinbrüchen oder Burgen absehbar sind und ein Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand sowieso zu jedem Zeitpunkt passieren kann - aber nur ein Publikums- und Sanitätsdienst bestellt wird. Sind die Notlagen absehbar - müssen auch geeignete Kräfte vor Ort sein, die umgehend helfen können um Personen- und Gesundheitsschäden abzuwenden.
Dafür braucht es geeignete Einsatzersthelfer, die schnell nach §95 StGB handeln und helfen können.

20 Jahre Einsatz- und Notfallerfahrung im Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst
Mit der internationalen Basisausbildung Emergency First Response® sind wir neben Rettungstaucher auch aktiv, unter notärztlicher Aufsicht als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leisten daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung und Atemwegsmanagement bei Reanimationen sowie SBAR Übergabe - selbst in veranstaltungstypischen Lagen wie gefährliche Drohung, Körperverletzung, Raufhandel, Messerangriffe und Starkblutungen oder sexuelle Gewalt und Intoxikation aber auch auf bei Brand, Rauchgas sowie in Notlagen im Absturzgelände und im Wasser.
Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist
Wir kommen mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, sind als taktische Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und nehmen - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil. Für schnelle Hilfe im Notfall übernehmen wir geplante Patrouillen und mobile Streifendienste auf Veranstaltungen sowie den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz.
Nicht nur, dass offensichtliche Einsatzersthelfer vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöhen, haben wir auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch unsere massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.
Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.
Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Behördenfeedback
Drei Unternehmen - ein Ansprechpartner
Bei Bedarf fragen wir auch maßgeschneiderte Fremdleistungsangebote für Sicherheitspersonal gemäß GewO und Ambulanzdienste gemäß SanG in unserem Partnernetzwerk an – alle Angebote aus einer Hand, professionell geplant und abgestimmt.
Nichts zusammen gewürfelt- alle Schnittstellen sind über Jahre bekannt und einsatzerprobt.
Wir sind Erste-Hilfe qualifizierte Privatpersonen und eine reine Funktionseinheit des Eventmanagements, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - Wir übernehmen keine reglementierten Ordnertätigkeiten oder Bewachungen, sind aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verechnet wird die Organisation von Erste-Hilfe Strukturen - keine konkreten Erste-Hilfe Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch.
