
Einsatzaufsicht und taktische Einsatzunterstützung
Einsatzkoordination | protected First Aid
Ohne belastbare Erste-Hilfe-Strukturen werden risikobehaftete und unfriedliche Events systemimmanent zur tödlichen Gefahr
Tactical Operations beaufsichtigt derartige Einsätze mit über 20 Jahren Einsatz - und Notfallerfahrung in Echtzeit, direkt im Geschehen vor Ort - erstellt Lagebilder und unterstützt mit der EGS First Aid an Brennpunkten gemäß der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
qualifiziert ● ausgerüstet ● einsatzstark
seit 2017
⚠️
Derartige Events sind risikobehaftet - es sind gefährliche und unfriedliche Brennpunkte zu erwarten

"Es war noch nie was... es wird schon nichts sein"
Das ist der kognitive, tödliche
"Truthahn-Irrtum"
Derartige Events sind immer risikobehaftet. Es treffen Alkohol, Enge, Massendynamik, Aggressionspotenzial und absolut unkontrollierte Mitnahmemöglichkeiten von Waffen wie Messern aufeinander - wodurch lebensgefährliche und zeitkritische Verletzungsmuster in unfriedlichen Gefahrenzonen der allgemeinen Lebenserfahrung nach eine ex ante absehbare Lebensgefahr darstellen.
Die tödliche Gefahr bei diesen Events ist kein unglücklicher Zufall oder ein „schicksalhaftes Ereignis“, sondern wird durch das Fehlen der primären und belastbaren Erste-Hilfe-Struktur bereits fest und unausweichlich eingebaut.
Nicht ob - sondern wann?
Ein Blue Teaming Konzept sollte unbedingt von Red Teaming auf Belastbarkeit gegengecheckt werden.

Derartige Events verlangen eine geschärfte Einsatzplanung
unabhängig der abstrakten Veranstaltungsanmeldung
Gemäß der gebotenen Sorgfalt sowie der Vorsorgepflicht, müssen die primären Erste-Hilfe-Strukturen vor Ort an lebensgefährliche und zeitkritische Verletzungsmuster in absehbaren unfriedlichen Gefahrenzonen angepasst werden.
Erste-Hilfe ≠ Sanitätsdienst
Gemäß der Vorsorgepflicht müssen die vorgehaltenen Ersthelfer die ersten qualifizierten Kräfte an der Einsatzstelle sein, denen eine qualifizierte Erste-Hilfe bei veranstaltungstypischen Verletzungsmustern in unfriedlichen Gefahrenzonen auch zumutbar ist.

Daher ist auch die Planung einer Ersten-Hilfe, die gar nicht vor Ort ist und erst über den Polizeinotruf koordiniert werden muss, im Sinne der gebotenen Sorgfalt, der Vorsorgepflicht und des Veranstaltungsgesetzes ex ante gar nicht zulässig.

Die EGS ist auf die Einsatzanforderungen derartiger Events spezialisiert
Die EGS kommt mit über 20 Jahren Einsatzerfahrung im Sicherheitsbereich, ist mit PSA auf NIJ/Stab Level protected und EFR® qualifiziert - ausgerüstet mit Notfallrucksack, Patientenmonitor, speziellen Druckverbänden, SAM/CAT Systemen und ist neben Standard-Erste-Hilfe auch auf lebensrettende Sofortmaßnahmen bei X-Blutungen, einer Reanimationspflicht, einem penetrierenden Thorax-Trauma als auch auf eine SBAR Übergabe an den Notarzt vorbereitet - nachdem die Lage befriedet wurde.

Während konventionelle Konzepte mit Sprachbarrieren und Funkchaos kämpfen - ist die EGS, dank einer von Tactical Operations optimierten "One-Key" Messagefunktion mit Standort-ID im Funknetz, bei unklaren Einsatzlagen so gut wie immer die erste am Brennpunkt
Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Polizei-Feedback
Tactical Operations stellt nur das EK. Den Kräfteansatz der Einsatzstabstelle entscheidet der Veranstalter. Die Bereitstellung des eingesetzten Personals erfolgt ebenfalls über den Veranstalter.
Tactical-Operations ist eine Erste-Hilfe qualifizierte Funktionseinheit der Veranstaltungsorganisation, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - übernimmt keine reglementierten Ordner- und Kontrolltätigkeiten, Bewachungen oder Betriebsfeuerwehrdienste, ist aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen, verpflichtend und eine Hilfeleistung möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verrechnet werden ausschließlich Organisations- und Bereitstellungsleistungen - keine konkreten Erste-Hilfe Leistungen und/oder Maßnahmen (die Leistung ist gesetzliche Pflicht!). Zivilrechtlich besteht kein Anspruch. Keine Garantenstellung im Gesantrisiko. Eine Durchgriffshaftung ist ausgeschlossen. Tactical Operations ist schad- und klaglos zu halten. Gehaftet wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

