Einsatzaufsicht und taktische Einsatzunterstützung

PERITIAM IN ACTUM FERIMUS

Tactical Operations
 Taktische Spezialfirma

mit Aufsichts- und Unterstützungsfunktion 
für Veranstaltungen und unsichere Bedrohungslagen

Safety & Operations M 1 - 3

Veranstaltungsrecht & Eventsicherheit 

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️

Das Gesetz verlangt
Aufsicht, Schutz und Erste Hilfe
vollkommen irrelevant von Eintrittswahrscheinkeiten

Brandschutzwart, Ordner, Securitys sind alles Präventionsmaßnahmen um die Eintrittswahrscheinkeiten von Events minimal zu senken.
Sind aber nicht die Kräfte, die es dann braucht, ein mögliches Event auch tatsächlich abzuwehren, wenn es eintritt.
Umso höher die Eintrittswahrscheinkeit, desto geringer die Auswirkung der Prävention.

Abgesehen der Liste aller Events, gibt es drei Events, wo sich die Eintrittswahrscheinkeit durch Präventionsmaßnahmen gar nicht senken lässt und daher Einsatzersthelfer zur Abwehr sowieso vorzusehen sind.

Ölbrand der Friteuse, Atem- und Herzkreislaufstillstand und sexuelle Gewalt.

Das witzlosenste ist die operative Planung einer Awarness. Die gesetzliche Aufnahme einer Awareness war ein strategischer Zug von Rettungsorganisationen, das mühsame, nämlich hysterische "Notlagen" und stundenlanges Händchenhalten aus dem Sanitätsdienst zu bekommen - dafür gibt es jetzt eigene Awarenessteams in eigenen Räumen.
Operativ ist diese Awarness aber weder Prävention noch Abwehr. Eine Awarness kann weder die Eintrittswahrscheinkeit einer sexuellen Gewalt senken - was übrigens niemand kann - noch ein Opfer aus einer sexuellen Gewalt evakuieren, weil die Eintrittswahrscheinkeit einer Tätergegenwehr 100% ist, die auch durch den Einsatz einer Security nicht gesenkt werden kann - die bleibt 100%. Zur Evakuierung braucht es abwehrende, helfende Kräfte, die - wie meistens - dann nicht geplant sind.

Durch den Einsatz einer Security kann die Eintrittswahrscheinkeit eines Raufhandels möglicherweise von 10% auf 1% oder von 100% auf 99,9% gesenkt werden. Aber zu 99,9% findet der Raufhandel dann statt. Und dann? Geht's rund...

Ist kein geeignetes abwehrendes Personal vor Ort, muss der Veranstalter über den Polizeinotruf ein Assistenzansuchen an die Behörde stellen, die Ruhe und Ordnung wieder herzustellen.

Das wird allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Folge haben, dass die Polizei die Veranstaltung auch gleich beendet.

Besser den Einsatz von Anfang an entsprechend planen, verstärken und zu beaufsichtigen, damit das nicht passiert.

Unser Einsatzauftrag

Einsatzaufsicht und taktische Einsatzunterstützung
mit über 20 Jahren Einsatz- und Notfallerfahrung 
in der Einsatzleitung, Einsatzkoordination und Einsatzaufsicht sowie im operativen Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst

Im Sinne der gebotenen Sorgfalt übernehmen wir die Einsatzaufsicht, überwachen die operative Umsetzung der Einsatzstrategie, unterstützen mit qualifizierter Funkkommunikation und Soforthilfekompetenz bei unklaren Einsatzlagen und sind in permanenter Notfallbereitschaft - wenn Ordner, Securitys oder Awarness eine unklare Notlage melden - wo kein Mensch weiß, um was es geht.
Szenische Gewalt? Medizinischer Notfall? Feuer?

Wir sind als Einsatzersthelfer so gut wie immer die ersten an der Einsatzstelle.

Wir arbeiten seit Jahren mit der Einsatzgruppe Veranstaltungsschutz (EGVS) zusammen, die den Ordner- und Kontrolldienst übernimmt. Gerne koordinieren wir ein Security-Fremdleistungsangebot unserer bekannten Sicherheitsfirma gemäß §94Z62 GewO - die ihr Security-Personal noch handverliest

🇦🇹 Unsere ID 🇦🇹

Wer wir sind?
Einsatzgruppe EGS

Was wir sind? 
taktischer Einsatzersthelfer

Welche Funktion haben wir?
Einsatzaufsicht

E G S
Einsatzgruppe für Sonderangelegenheiten


NIJ und VPAM protected, mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, Brandschutzpass, erweiterte medizinische Einsatzersthelfer Qualifikation (
EFR®), Rettungstaucher, Ambulanzdiensterfahrung, Notfallrucksack und Patientenmonitor

Aufsichtsfunktion

Die Einsatzgruppe für Sonderangelegenheiten - EGS - ist als Teil der Führungsstruktur direkt dem Einsatzverantwortlichen (zB Veranstalter, Sicherheitskoordinator, Platzleitung, Leitstelle oder Betreiber) unterstellt, übernimmt die Funktion der Einsatzaufsicht vor Ort, koordiniert den Einsatz operativ für einen ordnungsgemäßen Ablauf, erstellt Lagebilder, klärt unklare Lagen, kennt sich im vorbeugenden Brandschutz, mit BMZ und Brandschutzplänen aus, beaufsichtigt ein Einschreiten der Security, achtet auf Diskretion und Verhältnismäßigkeiten, schreitet bei Missständen ein, interveniert mittels 4D Strategie, setzt die notwendige Disziplin im bestellten Personal durch, um die Wirkung der Präventions- und Kontrollmaßnahmen möglichst hoch zu halten.

Unterstützungsfunktion

Die EGS unterstützt als taktisch-medizinische Einsatzgruppe bei der Umsetzung der Schutz-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht beschränkt auf Maßnahmen, die im konkreten Anlassfall durch die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gedeckt sind, insbesondere auf Nothilfe und zumutbare Hilfeleistung - bei besonderen Gefahrenlagen wie szenischer Gewalt, unübersichtlicher Massen und unsicheren Bedrohungslagen.
Leistet Nothilfe gemäß §3 StGB bei Angriffen auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen, unterstützt bei der Anhaltung einer dringend tatverdächtigten Täterschaft gemäß §80 StPO, sichert sowohl Beweise als auch Zeugen und leistet taktische Erste-Hilfe, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung gemäß §95 StGB gesetzlich vorgeschrieben ist - wenn absehbar, auch unter erschwerten Bedingungen wie Rauchgas oder im Absturzgelände, arbeitet eng mit Rettungs- und Sanitätsdiensten zusammen und unterstützt, wenn Rettungskräfte in Gefahr laufen, bedrängt oder attackiert zu werden.

Da bei Einsätzen an Gewässern wie Seefeste Wassernotlagen und Vermisstenmeldungen absehbar sind, unterstützen wir auch zusätzlich mit technischen Rettungstaucher für schnelle Suchtauchgänge - bei Tag und bei Nacht.


Wir unterstützen sowohl dynamische Veranstaltungen wie Partynächte, Clubbings, Zeltfeste, Seefeste, Wies'n Feste, Feuerwehrfeste, Steinbruchpartys, Volksfeste, Kirtage, Dorffeste, Straßenfeste, Perchtenläufe bis zu Weihnachtsmärkten mit Punschständen sowie unsichere Bedrohungslagen in Einrichtungen wie Asylunterkünfte oder Schulen mit unserer EGS - überall, wo unklare Lagen und ein taktischer Zugang zu Notlagen absehbar und weder die Polizei noch die Feuerwehr permanent vor Ort sind.

Wir verschaffen uns taktischen Zugang

Mit Brandschutzpass und der internationalen Ausbildung Emergency First Response® sind wir neben Rettungstaucher auch unter notärztlicher Aufsicht als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leisten daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau und eliminieren das klassische "Laien-Dilemma". Wir trainieren ALS und leisten Erste-Hilfe nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung, Notfalldokumenation und Atemwegsmanagement bei kardiopulmonalen Reanimationen unter Anwendung von verfügbaren Defibrillatoren sowie dynamisches Thorax Management bei penetrierenden Thorax-Trauma gefolgt von einer SBAR Übergabe an den Notarzt.

Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist

Wir kommen mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, sind als taktische Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und nehmen - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil. Für schnelle Hilfe im Notfall übernehmen wir geplante Patrouillen und mobile Streifendienste auf Veranstaltungen sowie den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz.

Nicht nur, dass die EGS vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöhen, haben wir auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch unsere massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.

Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.

Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Behördenfeedback


Wir sind eine Erste-Hilfe qualifizierte Funktionseinheit der Veranstaltungsorganisation, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - Wir übernehmen keine reglementierten Ordner- und Kontrolltätigkeiten, Bewachungen oder Betriebsfeuerwehrdienste, sind aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verrechnet wird die Organisation von Erste-Hilfe Strukturen und die Einsatzbereitschaft - keine konkreten Erste-Hilfe Leistungen und Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch.