
Emergency First Response
Wir sind so gut wie immer die ersten am Einsatzort
Tactical Operations
Erste Hilfe auf Einsatzniveau
Taktische Einsatzersthelfer
für Veranstaltungen und unsichere Bedrohungslagen

qualifiziert für Erste-Hilfeleistung gemäß § 30 Abs. 2 Wiener Veranstaltungsgesetz
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Sanitätsdienste arbeiten immer nach dem Prinzip "Eigenschutz vor Fremdrettung" - ist nur insofern problematisch, da im organisierten Rahmen der Organisator für eine Fremdrettung aus absehbaren Notlagen haftet.
(Verkehrssicherungspflicht)
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
🇦🇹 Taktische Einsatzersthelfer 🇦🇹
20 Jahre Einsatz- und Notfallerfahrung im Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst
Nicht ohne Grund, haben wir uns mit der taktischen Einsatzerfahrung aus über 20 Jahren auf konsequente Einsatzführung und schnelle Erste-Hilfe gemäß 95 StGB am Einsatzort spezialisiert. Wir wissen, wie extrem wichtig, haftungsrelevant und einsatztaktisch herausfordernd eine schnelle Reaktion auf Notlagen am Einsatzort, eine rasche Erstversorgung sowie eine lückenlose Rettungskette ohne Verzögerung in einem organisierten Rahmen sind. Erste-Hilfe am Einsatzort ist nicht das selbe wie Erste-Hilfe in einem geschützten Sanitätszelt. Daher unterstützen wir, zusätzlich zu einer Security (das sind nämlich keine Einsatzersthelfer) und zum stationären Sanitätsdienst, sowohl dynamische Veranstaltungen wie Partynächte, Cubbings, Zeltfeste, Seefeste, Wies'n Feste, Feuerwehrfeste, Volksfeste, Kirtage, Perchtenläufe bis zu Punschständen sowie unsichere Bedrohungslagen in Einrichtungen wie Asylunterkünfte oder Schulen - überall, wo Hot-Zones und medizinische Erste-Hilfe absehbar sind. Durch die Kombination aus taktischer Erfahrung und Erster Hilfe auf Einsatzniveau, können wir auch - wenn möglich und zumutbar - speziell in hochdynamischen Einsatzlagen - sogenannten Hot-Zones - wie Raufhandel, Messerangriffe, sexueller Gewalt sowie bei Rauchgas, Wassernotlagen und Notlagen im Absturzgelände medizinische Erstversorgung leisten - genau dort, wo es wegen szenischer Gewalt, unübersichtlicher Masse ("Dynamic Croud"), Verdacht auf Waffen oder technischer Gefahren immer wieder zu Problemen mit schneller Ersten-Hilfe kommt.





Mit der internationalen Basisausbildung Emergency First Response® sind wir neben Rettungstaucher auch unter notärztlicher Aufsicht als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leisten daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau und eliminieren das klassische "Laien-Dilemma". Wir trainieren ALS und leisten Erste-Hilfe nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung und Atemwegsmanagement bei Reanimationen sowie dynamisches Thorax Management bei penetrierenden Thorax-Trauma gefolgt von einer SBAR Übergabe an den Notarzt - selbst unter erschwerten Bedingungen wie gefährliche Drohung, Körperverletzung, Raufhandel, Messerangriffe und Starkblutungen oder sexuelle Gewalt aber auch auf bei Rauchgas sowie in Notlagen im Absturzgelände und im Wasser.
Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist
Wir kommen mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, sind als taktische Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und nehmen - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil. Für schnelle Hilfe im Notfall übernehmen wir geplante Patrouillen und mobile Streifendienste auf Veranstaltungen sowie den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz.
Nicht nur, dass offensichtliche Einsatzersthelfer vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöhen, haben wir auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch unsere massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.
Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.
Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Behördenfeedback
Wir sind eine Erste-Hilfe qualifizierte Funktionseinheit der Veranstaltungsorganisation, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - Wir übernehmen keine reglementierten Ordnertätigkeiten, Bewachungen oder Betriebsfeuerwehrdienste, sind aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verechnet wird die Organisation von Erste-Hilfe Strukturen - keine konkreten Erste-Hilfe Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch.
