Emergency First Response

Wir sind so gut wie immer die Ersten am Einsatzort

Tactical Operations
 Erste Hilfe auf Einsatzniveau
Taktische Einsatzersthelfer
 
für Veranstaltungen und unsichere Bedrohungslagen

Als taktische Einsatzersthelfer sind wir auf die Chaosphase spezialisiert - die einsatztaktisch schwierigste Phase, da es viele Notlagen wie Gewalt und Raufhandel, medizinischer Notfall, Brand oder Notlagen im Wasser oder im Absturzgelände sein können.
Ohne Einsatzersthelfer ist die Chaosphase prädestiniert für einen lebensgefährlichen und folgenschweren Einsatzstillstand - den es abzuwenden gilt.

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🇦🇹 Taktische Einsatzersthelfer 🇦🇹

Die größte Herausforderung einer jeden Veranstaltung - es gibt maximal einen Sanitätsdienst, aber keine einsatztaktische Erste-Hilfe

Tactical Operations übernimmt nicht nur den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz sondern unterstützt sämtliche Veranstaltungen mit Publikumsdiensten wie Billeteure, Hostessen, Einweisern, Empfangspersonal, Ordnern und Securitys sowie Bewachungen bei unsicheren Bedrohungslagen in Asylhäusern und Schulen mit schneller Ersten-Hilfe - wenn doch mal was passiert und jede Sekunde zählt.

Passieren kann viel - vom Angriff auf den Publikumsdienst, Raufhandel, Arterielle Blutung oder Pneumothorax durch Messerstich, Bewusstlosigkeit, neurologische Auffälligkeiten, Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand bis zum Rauchgas im Brandfall.
Alles Notfälle, die in der Chaosphase Sofortmaßnahmen erfordern - wenn nicht sogar lebensrettende.
Handlungsfähige Kräfte sollten immer vor Ort sein - denn nur auf Einsatzkräfte zu warten kann ab Notfallstufe NACA 4 tödlich enden.

Da Einsatzersthelfer grundsätzlich die ersten am Einsatzort sind, ist eine eng abgestimmte Zusammenarbeit mit Sanitätsdiensten am Gelände sowie mit nachgeforderten Einsatzmittel der Polizei, Rettung oder Feuerwehr essenziell.

20 Jahre Einsatz- und Notfallerfahrung im Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst

Mit der internationalen Basisausbildung Emergency First Response® sind wir neben Rettungstaucher auch aktiv, unter notärztlicher Aufsicht als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leisten daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung bei Reanimationen - selbst in veranstaltungstypischen Lagen und Gefahrsituationen wie gefährliche Drohung, Körperverletzung, Raufhandel, Messerangriffe und Starkblutungen oder sexuelle Gewalt und Intoxikation aber auch auf bei Brand, Rauchgas sowie in Notlagen im Absturzgelände und im Wasser.

Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist 

Wir kommen mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, sind als taktische Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und nehmen - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil. Für schnelle Hilfe im Notfall übernehmen wir geplante Patrouillen und mobile Streifendienste auf Veranstaltungen sowie den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz.

Nicht nur, dass offensichtliche Einsatzersthelfer vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöhen, haben wir auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch unsere massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.

Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.

Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Behördenfeedback


Drei Unternehmen - ein Ansprechpartner

Bei Bedarf fragen wir auch maßgeschneiderte Fremdleistungsangebote für Sicherheitspersonal gemäß GewO und Ambulanzdienste gemäß SanG in unserem Partnernetzwerk an – alle Angebote aus einer Hand, professionell geplant und abgestimmt.

Nichts zusammen gewürfelt- alle Schnittstellen sind über Jahre bekannt und einsatzerprobt.

Wir sind Erste-Hilfe qualifizierte Privatpersonen, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - Wir übernehmen keine reglementierten Ordnertätigkeiten oder Bewachungen, sind aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verechnet wird die qualifizierte Zeit - keine konkreten Erste-Hilfe Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch.