Emergency First Response

Wir sind so gut wie immer die ersten am Einsatzort

Tactical Operations
 Erste Hilfe auf Einsatzniveau
Taktische Einsatzersthelfer
 
für Veranstaltungen und unsichere Bedrohungslagen

qualifiziert für Erste-Hilfeleistung gemäß § 30 Abs. 2 Wiener Veranstaltungsgesetz

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️

🇦🇹 Taktische Einsatzersthelfer 🇦🇹

20 Jahre Einsatz- und Notfallerfahrung im Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst

Mit der taktisch-medizinischen Einsatzerfahrung aus über 20 Jahren, übernehmen wir im Einsatz die schwierigste Aufgabe:
taktische Erste-Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen am Einsatzort - denn speziell in dynamischen Einsätzen mit szenetypischen Zielpublikum, Fritteusen-Küchen und reichlich Alkoholausschank ist in Notfällen ein taktischer Zugang zum Patienten durch szenische Gewalt, unübersichtliche Massen ("Dynamic Croud"), Verdacht auf Waffen sowie unter Umständen durch Rauchgas, Wasser oder Absturzgelände zu 99% absehbar.

Selbst wenn das Gesetz einen stationären Sanitätsdienst am Gelände vorsieht, kann selbst die beste Rettungsorganisationen am Einsatzort nicht helfen, wenn sie keinen Zugang zum Patienten hat - vollkommen irrelevant ob mit zwei oder mit 40 Sanitätern.

Gerade im organisierten Rahmen ist aber eine schnelle Hilfe Leistung essenziell, da Folgeschäden durch eine verzögerte Rettungskette nicht unter allgemeines Lebensrisiko fallen und die entscheidenden Minuten in einem medizinischen Notfall immer die ersten drei sind.

Daher unterstützen wir sowohl dynamische Veranstaltungen wie Partynächte, Cubbings, Zeltfeste, Seefeste, Wies'n Feste, Feuerwehrfeste, Volksfeste, Kirtage, Perchtenläufe bis zu Punschständen sowie unsichere Bedrohungslagen in Einrichtungen wie Asylunterkünfte oder Schulen - überall, wo ein taktischer Zugang zu Notlagen absehbar ist und weder die Polizei noch die Feuerwehr permanent vor Ort sind.

Wenn es selbst für uns, trotz Ausrüstung, Einsatzmittel, Qualifikation und über 20 Jahren Einsatz- und Notfallerfahrung im Extremfall herausfordernd wäre, zu einem Patienten zu kommen um Erste-Hilfe zu leisten, wäre wahrscheinlich schon die bloße Idee, unqualifiziertes Personal von Ordner- und Kontrolltätigkeiten für taktische Erste-Hilfe Leistungen im Notfall einfach abzuziehen, von Anfang an ein Himmelfahrtskommando - selbst wenn auf der Weste "Security" aufgedruckt ist.

Wir verschaffen uns taktischen Zugang

Mit der internationalen Basisausbildung Emergency First Response® sind wir neben Rettungstaucher auch unter notärztlicher Aufsicht als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leisten daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau und eliminieren das klassische "Laien-Dilemma". Wir trainieren ALS und leisten Erste-Hilfe nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung und Atemwegsmanagement bei Reanimationen sowie dynamisches Thorax Management bei penetrierenden Thorax-Trauma gefolgt von einer SBAR Übergabe an den Notarzt.

Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist

Wir kommen mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, sind als taktische Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und nehmen - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil. Für schnelle Hilfe im Notfall übernehmen wir geplante Patrouillen und mobile Streifendienste auf Veranstaltungen sowie den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz.

Nicht nur, dass offensichtliche Einsatzersthelfer vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöhen, haben wir auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch unsere massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.

Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.

Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Behördenfeedback


Wir sind eine Erste-Hilfe qualifizierte Funktionseinheit der Veranstaltungsorganisation, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - Wir übernehmen keine reglementierten Ordnertätigkeiten, Bewachungen oder Betriebsfeuerwehrdienste, sind aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verechnet wird die Organisation von Erste-Hilfe Strukturen - keine konkreten Erste-Hilfe Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch.