
Einsatzaufsicht und taktische Einsatzunterstützung
Taktische Einsatzkoordination - protected First Aid
Ein risikobehaftetes Event ist kein geschützer Raum des Zufalls
"Notruf wählen" ist keine Vorsorge, das kann jeder - im organisierten Rahmen müssen qualifizierte und geeignte Ersthelfer vorgehalten werden.
Vollkommen irrelevant, ob ein Sanitätsdienst vor Ort ist oder nicht.
Tactical Operations beaufsichtigt risikobehaftete Einsätze mit über 20 Jahren Einsatz - und Notfallerfahrung in Echtzeit, direkt im Geschehen vor Ort - erstellt Lagebilder, beseitigt proaktiv Missstände und unterstützt mit der EGS First Aid gemäß der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht direkt am Brennpunkt.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
qualifiziert ● ausgerüstet ● einsatzstark
seit 2017
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Derartige Events sind risikobehaftet - es sind gefährliche und unfriedliche Brennpunkte zu erwarten

Derartige Events sind immer risikobehaftet.
Es treffen Alkohol, Enge, Massendynamik, Aggressionspotenzial und potentielle Waffen wie Messern aufeinander - wodurch physische Eskalationen sowie lebensgefährliche und zeitkritische Verletzungsmuster in unfriedlichen Gefahrenzonen der allgemeinen Lebenserfahrung nach ein ex ante absehbares Risiko darstellen.
Derartige Events verlangen eine geschärfte Einsatzplanung

Die primären Erste-Hilfe-Strukturen vor Ort müssen an lebensgefährliche und zeitkritische Verletzungsmuster in unfriedlichen Gefahrenzonen und Brennpunkten angepasst werden
Erste-Hilfe ≠ Sanitätsdienst
Die vorgehaltenen Ersthelfer müssen logischerweise qualifizierte und geeignete Kräfte sein, denen eine qualifizierte Erste-Hilfe auch zumutbar ist


Daher ist auch die Planung einer Ersten-Hilfe, die gar nicht vor Ort ist und erst über den Polizeinotruf organisiert werden muss ex ante gar nicht zulässig - Lebensgefahr!
Ein Telefonat mit der Polizei zu führen, während in einer unfriedlichen Gefahrenzone jemand verblutet, ist weder ein Sicherheitskonzept noch ein rettungstechnisches Konzept noch die Definition der gesetzlichen Vorsorgepflicht – das ist die allgemeine Hilfeleistungspflicht, die für jeden Bürger gilt.
Wäre das rechtlich zulässig, würde eine Tafel "Im Notfall bitte 133 wählen" reichen.

Die EGS ist auf die Einsatzanforderungen derartiger Events spezialisiert
Die EGS kommt mit über 20 Jahren Einsatzerfahrung im Sicherheitsbereich, ist mit PSA auf NIJ/Stab Level protected und EFR® qualifiziert - ausgerüstet mit Notfallrucksack, Patientenmonitor, speziellen Druckverbänden, SAM/CAT Systemen und ist neben Standard-Erste-Hilfe auch auf lebensrettende Sofortmaßnahmen bei X-Blutungen, einer Reanimationspflicht, einem penetrierenden Thorax-Trauma als auch auf eine SBAR Übergabe an den Notarzt vorbereitet - nachdem die Lage befriedet wurde.

Während konventionelle Konzepte mit Sprachbarrieren und Funkchaos kämpfen - ist die EGS, dank einer von Tactical Operations optimierten "One-Key" Messagefunktion mit Standort-ID im Funknetz, bei unklaren Einsatzlagen so gut wie immer die erste am Brennpunkt
Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Polizei-Feedback
Tactical Operations stellt nur das EK. Den Kräfteansatz der Einsatzstabstelle entscheidet der Veranstalter. Die Bereitstellung des eingesetzten Personals erfolgt ebenfalls über den Veranstalter.
Tactical-Operations ist eine Erste-Hilfe qualifizierte Funktionseinheit der Veranstaltungsorganisation, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - übernimmt keine reglementierten Ordner- und Kontrolltätigkeiten, Bewachungen oder Betriebsfeuerwehrdienste, ist aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen, verpflichtend und eine Hilfeleistung möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verrechnet werden ausschließlich Organisations- und Bereitstellungsleistungen - keine konkreten Erste-Hilfe Leistungen und/oder Maßnahmen (die Leistung ist gesetzliche Pflicht!). Zivilrechtlich besteht kein Anspruch. Keine Garantenstellung im Gesantrisiko. Eine Durchgriffshaftung ist ausgeschlossen. Tactical Operations ist schad- und klaglos zu halten. Gehaftet wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

