Einsatzaufsicht und taktische Einsatzunterstützung

Einsatzkoordination | protected First Aid

Spezialisiert auf unfriedliche Brennpunkte

Tactical Operations beaufsichtigt derartige Einsätze mit über 22 Jahren Einsatz - und Notfallerfahrung in Echtzeit, direkt im Geschehen vor Ort - erstellt akkurate Lagebilder und unterstützt mit der EGS First Aid an Brennpunkten gemäß der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht.
 ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
qualifiziert ● ausgerüstet ● einsatzstark
seit 2017

Tactical Operations beaufsichtigt den Einsatz in Echtzeit – und unterstützt im Rahmen der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht

Tactical Operations ist auf
MODERATE RISK Einsätze
spezialisiert

mit Schwerpunkt auf
Vermeidung im Vorfeld und taktischer Intervention am Brennpunkt

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️

E G S
Einsatzgruppe für Sonderangelegenheiten

Bei unklaren Einsatzlagen ist die EGS so gut wie immer die erste am Brennpunkt

mit über 20 Jahren Einsatz- und Notfallerfahrung in der Einsatzleitung, Einsatzkoordination und Einsatzaufsicht sowie im operativen Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst

Gerüstet für die Einsatzrealität
NIJ und STAB protected, mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, Brandschutzpass und umluftunabhängigen Atemschutz, erweiterte medizinische Einsatzersthelfer Qualifikation (EFR®), Rettungstaucher, Ambulanzdiensterfahrung, Notfallrucksack und Patientenmonitor

Erhöhtes Risiko braucht eine geschärfte Einsatzkoordination

Die EGS verfolgt die Strategie der Eskalationsdominanz und bringt

Aufsicht, Schutz und Hilfe

in den Einsatz

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️

damit es möglichst zu keinen ungeplanten Polizeieinsätzen kommt.

Erhöhtes Risiko verlangt eine geschärfte Einsatzplanung

Feuerwehrfeste, Partynächte, Clubbing, Sportveranstaltung, Dorffest , Volksfest, Zeltfest, Wiesnfest, Perchtenläufe, Weihnachtsmärkte, Punschstand, Punschstände, Christkindlmarkt

Bei derartigen Events sind gefährliche und unfriedliche Brennpunkte zu erwarten

Die Einsatzanforderungen müssen folgedessen an lebensgefährliche und zeitkritische Verletzungsmuster in unfriedlichen Gefahrenzonen angepasst werden

Erste-Hilfe ≠ Sanitätsdienst

Gemäß der Vorsorgepflicht müssen die geplanten Ersthelfer die ersten qualifizierten Kräfte an der Einsatzstelle sein, denen eine medizinische Erste-Hilfe bei veranstaltungstypischen Verletzungsmustern in unfriedlichen Gefahrenzonen auch zumutbar ist

⚠️ Achtung - Lebensgefahr ⚠️
Einsatzverantwortliche müssen sicherstellen, dass geplanten Ersthelfern die Hilfeleistung in absehbaren unfriedlichen Gefahrenzonen auch zumutbar ist

Eine Anforderung der Polizei als Ersthelfer geht sich in einem Zeitfenster von zwei Minuten definitiv nicht aus.

Abgesehen davon, ist die Planung einer Ersten-Hilfe die gar nicht vor Ort ist, im Sinne des Veranstaltungsgesetzes ex ante gar nicht zulässig.

Die EGS ist auf die Einsatzanforderungen derartiger Events spezialisiert

Die EGS kommt mit über 20 Jahren Einsatzerfahrung im Sicherheitsbereich, ist mit PSA auf NIJ/Stab Level protected und EFR® qualifiziert - ausgerüstet mit Notfallrucksack, Patientenmonitor, speziellen Druckverbänden, SAM/CAT Systemen und ist neben Standard Erster-Hilfe auch auf lebensrettende Sofortmaßnahmen bei X-Blutungen, einer Reanimationspflicht, einem penetrierenden Thorax-Trauma als auch auf eine SBAR Übergabe an den Notarzt vorbereitet

Während konventionelle Konzepte mit Sprachbarrieren und Funkchaos kämpfen - ist die EGS, dank einer von Tactical Operations optimierten "One-Key" Messagefunktion mit Standort-ID im Funknetz, bei unklaren Einsatzlagen so gut wie immer die erste am Brennpunkt

Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Polizei-Feedback 

Tactical Operations stellt nur das EK. Den Kräfteansatz der Einsatzstabstelle entscheidet der Veranstalter. Die Bereitstellung des eingesetzten Personals erfolgt ebenfalls über den Veranstalter.
Tactical-Operations ist eine Erste-Hilfe qualifizierte Funktionseinheit der Veranstaltungsorganisation, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - übernimmt keine reglementierten Ordner- und Kontrolltätigkeiten, Bewachungen oder Betriebsfeuerwehrdienste, ist aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen, verpflichtend und eine Hilfeleistung möglich und zumutbar ist.
Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verrechnet werden ausschließlich 
Organisations- und Bereitstellungsleistungen - keine konkreten Erste-Hilfe Leistungen und/oder Maßnahmen (die Leistung ist gesetzliche Pflicht!). Zivilrechtlich besteht kein Anspruch. Keine Garantenstellung im Gesantrisiko. Eine Durchgriffshaftung ist ausgeschlossen. Tactical Operations ist schad- und klaglos zu halten. Gehaftet wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.