
Emergency First Response
Einsatzkräfte sind niemals planbar - Einsatzersthelfer schon
Tactical Operations
Erste Hilfe auf Einsatzniveau
Taktische Einsatzersthelfer
für Veranstaltungen und unsichere Bedrohungslagen

bei Gewalt, Medizinisch, Brand, CO, Wasser- und Geländelagen
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
seit 2017
🇦🇹 Taktische Einsatzersthelfer 🇦🇹

Jeder bestellt Personal für den Fall das nichts passiert - aber was ist, wenn doch?
Tactical Operations übernimmt nicht nur den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz sondern unterstützt sämtliche Veranstaltungen mit Publikumsdiensten wie Billeteure, Hostessen, Einweisern, Empfangspersonal, Ordner, Securitys sowie Bewachungen bei unsicheren Bedrohungslagen in Asylhäusern und Schulen mit schneller Ersten-Hilfe - wenn was passiert und jede Sekunde zählt.
Passieren kann viel - vom Angriff auf den Publikumsdienst, Raufhandel, Arterielle Blutung oder Pneumothorax durch Messerstich, Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand bis zum Rauchgas im Brandfall.
Alles Notfälle, die Sofortmaßnahmen erfordern - wenn nicht sogar lebensrettende.
Handlungsfähige Hilfe sollte immer vor Ort sein - nur auf Einsatzkräfte zu warten kann Leben kosten.
Da Einsatzersthelfer grundsätzlich die ersten am Einsatzort sind, ist eine eng abgestimmte Zusammenarbeit mit Sanitätsdiensten am Gelände sowie mit nachgeforderten Einsatzmittel der Polizei, Rettung oder Feuerwehr essenziell.
20 Jahre Einsatz- und Notfallerfahrung im Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst

Mit der internationalen Basisausbildung Emergency First Response® sind wir neben Rettungstaucher auch aktiv, unter notärztlicher Leitung als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leisten daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung bei Reanimationen - selbst in veranstaltungstypischen Lagen und Gefahrsituationen wie gefährliche Drohung, Körperverletzung, Raufhandel, Messerangriffe und Starkblutungen oder sexuelle Gewalt und Intoxikation aber auch auf bei Brand, Rauchgas sowie in Notlagen im Absturzgelände und im Wasser.
Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist
Wir kommen mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, sind als taktische Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und nehmen - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil. Für schnelle Hilfe im Notfall übernehmen wir geplante Patrouillen und mobile Streifendienste auf Veranstaltungen sowie den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz.
Nicht nur, dass offensichtliche Einsatzersthelfer vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöhen, haben wir auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch unsere massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.
Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.
Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Behördenfeedback
Drei Unternehmen - ein Ansprechpartner
Bei Bedarf fragen wir auch maßgeschneiderte Fremdleistungsangebote für Sicherheitspersonal gemäß GewO und Ambulanzdienste gemäß SanG in unserem Partnernetzwerk an – alle Angebote aus einer Hand, professionell geplant und abgestimmt.
Nichts zusammen gewürfelt- alle Schnittstellen sind über Jahre bekannt und einsatzerprobt.
Wir sind Erste-Hilfe qualifizierte Privatpersonen, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - Wir übernehmen keine reglementierten Ordnertätigkeiten oder Bewachungen, sind aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verechnet wird die qualifizierte Zeit - keine konkreten Erste-Hilfe Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch.
