
Emergency First Response
Wir sind so gut wie immer die ersten am Einsatzort
Tactical Operations
Erste Hilfe auf Einsatzniveau
Taktisches First Responder Konzept
für Veranstaltungen und unsichere Bedrohungslagen

qualifiziert für Erste-Hilfeleistung gemäß § 30 Abs. 2 Wiener Veranstaltungsgesetz
Wenn auf der Straße etwas passiert, kommt die Polizei - wer kommt auf einer Veranstaltung wenn etwas passiert?
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
🇦🇹 Taktische Einsatzersthelfer 🇦🇹
20 Jahre Einsatz- und Notfallerfahrung im Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst
Egal wer im Einsatz Aufklärung braucht - ob Security, Ordner, Leitstellen, Sicherheitskoordinatoren, Rettungsdienst - wir sind mit der taktisch-medizinischen Einsatzerfahrung aus über 20 Jahren so gut wie immer die ersten am Einsatzort und übernehmen die schwierigste Aufgabe:
Emergency First Response
Taktische Aufklärung mit Erster-Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Einsatzort - insbesondere bei blockierten Zugang
Speziell in dynamischen Einsätzen mit szenetypischen Zielpublikum, Fritteusen-Bistros und reichlich Alkoholausschank ist immer mit einem taktischen Zugang zu einer Einsatzstelle zu rechnen.
Sind taktische Lagen absehbar, braucht es immer entsprechende taktische Einsatzersthelfer, da der Zugang zu einer Einsatzstelle zu 99% durch szenische Gewalt, unübersichtliche Massen ("Dynamic Croud"), Verdacht auf Waffen sowie unter Umständen durch Rauchgas, Wasser oder Absturzgelände blockiert sein wird.
Sind keine taktischen Einsatzersthelfer vor Ort, übernimmt bei blockierten Zugang der Zufall die Regie.
Vielleicht reanimiert jemand - vielleicht auch nicht.
Eine Veranstaltung lebend zu verlassen sollte niemals dem Zufall überlassen werden
Daher unterstützen wir sowohl dynamische Veranstaltungen wie Partynächte, Cubbings, Zeltfeste, Seefeste, Wies'n Feste, Feuerwehrfeste, Volksfeste, Kirtage, Straßenfeste, Perchtenläufe bis zu Weihnachtsmärkte mit Punschständen sowie unsichere Bedrohungslagen in Einrichtungen wie Asylunterkünfte oder Schulen mit einem taktischen First Responder Konzept - überall, wo ein taktischer Zugang zu Notlagen absehbar ist und weder die Polizei noch die Feuerwehr permanent vor Ort sind.





Wir verschaffen uns taktischen Zugang
Mit Brandschutzpass und der internationalen Ausbildung Emergency First Response® sind wir neben Rettungstaucher auch unter notärztlicher Aufsicht als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leisten daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau und eliminieren das klassische "Laien-Dilemma". Wir trainieren ALS und leisten Erste-Hilfe nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung und Atemwegsmanagement bei Reanimationen sowie dynamisches Thorax Management bei penetrierenden Thorax-Trauma gefolgt von einer SBAR Übergabe an den Notarzt.
Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist
Wir kommen mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, sind als taktische Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und nehmen - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil. Für schnelle Hilfe im Notfall übernehmen wir geplante Patrouillen und mobile Streifendienste auf Veranstaltungen sowie den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz.
Nicht nur, dass offensichtliche Einsatzersthelfer vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöhen, haben wir auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch unsere massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.
Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.
Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Behördenfeedback
Wir sind eine Erste-Hilfe qualifizierte Funktionseinheit der Veranstaltungsorganisation, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - Wir übernehmen keine reglementierten Ordnertätigkeiten, Bewachungen oder Betriebsfeuerwehrdienste, sind aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verechnet wird die Organisation von Erste-Hilfe Strukturen - keine konkreten Erste-Hilfe Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch.
