
Einsatzaufsicht und taktische Einsatzunterstützung
PERITIAM IN ACTUM FERIMUS
Tactical Operations
Taktische Spezialfirma
mit Aufsichts- und Unterstützungsfunktion
Veranstaltungsrecht & Eventsicherheit
Wir sind auf moderate risk Einsätze spezialisiert
Polizei ist keine vor Ort und low risk Strukturen sind ungeeignet - das wissen wir aus über 20 Jahren Einsatzerfahrung

Die meisten unterliegen einem komplexen Denkfehler, da die Funktionen "Vorbeugen", "Abwehren", "Präventionswirkungsgrad" und "Hausrecht" vermischt werden.
Fakt ist, Ordner- und Kontrolldienste (Security) sind, so wie Brandschutzdienste und Awareness vorbeugende Dienste die grundsätzlich nicht abwehren. Das wäre nämlich Nothilfe §3 StGB und das ist eine persönliche Entscheidung ob man sie leisten kann oder nicht und hat mit "Security" überhaupt nichts zu tun.
Wenn was passiert, greift aber in jedem Fall die gesetzliche Hilfeleistungspflicht §95 StGB - die für alle besagt, was möglich und zumutbar ist aber mindestens Hilfe holen.
Ordner- und Kontrolldienste sind von Gesetzes wegen keine qualifizierten Ersthelfer - daher ist nichts zumutbar und sie holen immer Hilfe.
Nicht zu verwechseln mit dem Durchsetzen des Hausrechts. Das hat grundsätzlich mit dem StGB nichts zu tun, ausser, das Durchsetzen wird strafrechtlich relevant - wenn beispielsweise der Gast den Security attackiert, wenn er ihn bittet zu gehen oder der Security den Zutritt verweigert. Dann gilt wieder §3 und §95 StGB und §80 StPO.
Erfahrungsgemäß erfüllen Ordner- und Kontrolldienste (Security) einen vorbeugenden Präventionswirkungsgrad der Kategorie "low risk".
Bedeutet, für alle Risikostufen darüber ist ein Ordner- und Kontrolldienst (Security) eher keine ausreichende Präventionsmaßnahme.
Denn erfahrungsgemäß können low risk Strukturen moderate risks weder senken noch abwehren, wenn sie eintreten.
Die Polizei wird aber im Regelfall erst ab der Stufe high risk vorgeschrieben - bedeutet, für alle Risikostufen darunter, muss sich der Einsatzverantwortliche selbst um die gebotene Sorgfalt kümmern und die Präventionsmaßnahmen so aufbauen um nicht in die Falle der groben Fahrlässigkeit zu tappen.
dolus eventualis - es sollte grundsätzlich nichts passieren, was absehbar ist.
Da wir als einsatzerfahrene Ersthelfer entsprechend ausgerüstet sind, um die Versorgungslücke in Hot Zones zu schließen, wird unsere taktische Präsenz automatisch zu einer Präventionsmaßnahme mit extrem hoher Wirksamkeit.
Erhöhtes Risiko braucht eine geschärfte Einsatzführung
Denn die Risiken zu ignorieren und wenn sie eintreten halt die Polizei rufen, ist mit Abstand die schlechteste Idee.

Wir kennen die Risiken und bringen
Aufsicht, Schutz und Hilfe
in den Einsatz
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Polizei-Feedback
🇦🇹 Unsere ID 🇦🇹
Wer wir sind?
Einsatzgruppe E G S
Was wir sind?
taktischer Einsatzersthelfer
szenische Gewalt- medizinischer Notfall - Brand
Wo im Organigramm?
Einsatzstab (S3)
Welche Funktion?
Einsatzaufsicht (EA) & Einsatzunterstützung
Welches Gewerbe?
Einsatz- und Veranstaltungsorganisation
E G S
Einsatzgruppe für Sonderangelegenheiten
NIJ und STAB protected, mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, Brandschutzpass, erweiterte medizinische Einsatzersthelfer Qualifikation (EFR®), Rettungstaucher, Ambulanzdiensterfahrung, Notfallrucksack und Patientenmonitor

Einsatzaufsicht und taktische Einsatzunterstützung
mit über 20 Jahren Einsatz- und Notfallerfahrung in der Einsatzleitung, Einsatzkoordination und Einsatzaufsicht sowie im operativen Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst kennen wir die Einsatzrealität.
Aufsichtsfunktion
Die Einsatzgruppe für Sonderangelegenheiten - E G S - ist als Teil der Führungsstruktur direkt dem Einsatzverantwortlichen (zB Veranstalter, Sicherheitskoordinator, Platzleitung, Leitstelle oder Betreiber) unterstellt, übernimmt die Funktion der Einsatzaufsicht vor Ort, koordiniert den Einsatz operativ und verbindet lose Bestellungen von Ordner/Securitys, Awareness, Brandschutz, Sanitätsdiensten für einen ordnungsgemäßen Ablauf, erstellt Lagebilder, klärt unklare Lagen, kennt sich im vorbeugenden Brandschutz, mit BMZ und Brandschutzplänen aus, beaufsichtigt ein Einschreiten der Security, achtet auf Diskretion und Verhältnismäßigkeiten, schreitet bei Missständen ein, interveniert mittels 4D Strategie, setzt die notwendige Disziplin im bestellten Personal durch, um die Wirkung der Präventions- und Kontrollmaßnahmen möglichst hoch zu halten. Überwacht den Funkverkehr für eine schnelle Reaktion bei möglichen Notlagen.
Unterstützungsfunktion
Die E G S unterstützt als taktisch-medizinische Einsatzgruppe bei der Umsetzung der Schutz-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht beschränkt auf Maßnahmen, die im konkreten Anlassfall durch die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gedeckt sind, insbesondere auf Nothilfe und zumutbare Hilfeleistung - bei besonderen Gefahrenlagen wie szenischer Gewalt, unübersichtlicher Massen und unsicheren Bedrohungslagen.
Leistet Nothilfe gemäß §3 StGB bei Angriffen auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen, unterstützt bei der Anhaltung einer dringend tatverdächtigten Täterschaft gemäß §80 StPO, sichert sowohl Beweise als auch Zeugen und leistet taktische Erste-Hilfe, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung gemäß §95 StGB gesetzlich vorgeschrieben ist - wenn absehbar, auch unter erschwerten Bedingungen wie Rauchgas oder im Absturzgelände, arbeitet eng mit Rettungs- und Sanitätsdiensten zusammen und unterstützt, wenn Rettungskräfte in Gefahr laufen, bedrängt oder attackiert zu werden.
Da bei Einsätzen an Gewässern wie Seefeste Wassernotlagen und Vermisstenmeldungen absehbar sind, unterstützen wir auch zusätzlich mit technischen Rettungstaucher für schnelle Suchtauchgänge - bei Tag und bei Nacht.
Wir unterstützen sowohl dynamische Veranstaltungen wie Partynächte, Clubbings, Zeltfeste, Seefeste, Wies'n Feste, Feuerwehrfeste, Steinbruchpartys, Volksfeste, Kirtage, Dorffeste, Straßenfeste, Perchtenläufe bis zu Weihnachtsmärkten mit Punschständen sowie unsichere Bedrohungslagen in Einrichtungen wie Asylunterkünfte oder Schulen mit unserer EGS - überall, wo unklare Lagen und ein taktischer Zugang zu Notlagen absehbar und weder die Polizei noch die Feuerwehr permanent vor Ort sind.





Wir verschaffen uns taktischen Zugang
Mit Brandschutzpass und der internationalen Ausbildung Emergency First Response® sind wir neben Rettungstaucher auch unter notärztlicher Aufsicht als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leisten daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau und eliminieren das klassische "Laien-Dilemma". Wir trainieren ALS und leisten Erste-Hilfe nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung, Notfalldokumentation und Atemwegsmanagement bei kardiopulmonalen Reanimationen unter Anwendung von verfügbaren Defibrillatoren sowie dynamisches Thorax Management bei penetrierenden Thorax-Trauma gefolgt von einer SBAR Übergabe an den Notarzt.
Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist
Wir kommen mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, sind als taktische Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und nehmen - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil. Für schnelle Hilfe im Notfall übernehmen wir geplante Patrouillen und mobile Streifendienste auf Veranstaltungen sowie den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz.
Nicht nur, dass die EGS vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöht, haben wir auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch unsere massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.
Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.
Wir sind eine Erste-Hilfe qualifizierte Funktionseinheit der Veranstaltungsorganisation, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - Wir übernehmen keine reglementierten Ordner- und Kontrolltätigkeiten, Bewachungen oder Betriebsfeuerwehrdienste, sind aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verrechnet wird die Organisation von Erste-Hilfe Strukturen und die Einsatzbereitschaft - keine konkreten Erste-Hilfe Leistungen und Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch.
