Einsatzaufsicht und taktische Einsatzunterstützung

PERITIAM IN ACTUM FERIMUS

Tactical Operations
 Taktische Spezialfirma

mit Aufsichts-, Unterstützungsfunktion und protected First Aid

Veranstaltungsrecht & Eventsicherheit
Einsatzanalytik & Red Teaming

Tactical Operations ist auf die konsequente Einsatzführung von
 MODERATE RISK Einsätzen
spezialisiert
und bringt die gesetzliche Hilfeleistungspflicht mit der geforderten Hilfeleistung im Veranstaltungsgesetz in Einklang

Daran ändert auch ein Polizeinotruf nichts - im Schadensfall werden immer die Obliegenheiten vor Schadenseintritt geprüft und nicht ob "eh die Polizei gerufen wurde, weil die getroffenen Maßnahmen absurd, sinnlos und lebensgefährend waren"

Die mögliche Interventionspflicht ist DIE abstrakte Gefahr, die gemäß dem Veranstaltungsgesetz im Vorhinein erkannt und durch Vorhalten entsprechender Kräfte neutralisiert werden muss.

Der größte Unfug ist, einfach in jedes Risiko das Wort "Security" zu kopieren - als hätte das Wort eine magische Schutzwirkung

Offentsichtlich haben die meisten eine falsche Vorstellung von einer "Security"

Jeder wünscht sich "Sicherheit". Aber eine "Security" ist nur ein Ordner- und Kontrolldienst der Hilfe holt - aber keine ist und das kann sogar lebensgefährdend sein

Eine Security hat keinen höheren Präventionswirkungsgrad als jede andere Person in einer Warnweste und sie ist grundsätzlich vor Ort um Besucherzahlen und Besucherströme räumlich zu lenken, zu trennen und zu regulieren, das Gelände zu räumen - geplant oder ungeplant (Crowd Control), Fahrzeuge und Einsatzfahrzeuge einzuweisen, die Besucher mit Informationen zu versorgen, um Tickets, Taschen, Personen, Ausweise, Bänder, Akkreditierungen zu kontrollieren, die Hausordnung durchzusetzen, Bereiche zu sperren und zu bewachen, Stolperfallen zu entfernen und abzusichern, als allgemeine Anlaufstelle zu fungieren und bei unklaren Lagen Hilfe zu holen.
Dafür braucht es weder eine Ausbildung noch Einsatzerfahrung. Es reicht eine Warnweste und ein Kommunikationsmittel.

Daher gibts ja Securitys en masse - weil es keinerlei Qualifikationen braucht, was implizit eine Intervention ausschließt.

Eine Security interveniert nämlich auch NICHT - sie holt nur Hilfe - und diese Form der Hilfeleistung ist im Veranstaltungsgesetz gar nicht zulässig - weil sie lebensgefährdend ist.

Im Strafgesetz ist "Hilfe holen" eine zulässige Form der Hilfeleistung - im Veranstaltungsgesetz nicht. 
Das Veranstaltungsgesetz schreibt explizit vor, dass jede absehbare (Lebens)gefahr neutralisiert werden muss.
Und dafür braucht es qualifizierte Interventionskräfte.

Im öffentlichen Leben gibt's ein allgemeines Lebensrisiko - im organisierten Rahmen eine gebotene Sorgfalt

Und was die wenigsten wissen - ein stationärer Sanitätsdienst am Gelände wird als Cold Zone (eine sichere Zone) geplant. Wird eine Zone zur Hot zone (gefährliche Zone) zieht sich ein Sanitätsdienst zurück.

Es gilt immer "Eigenschutz vor Fremdrettung"
 
Das muss in der Planung berücksichtigt werden sonst entsteht die nächste lebensgefährliche Gefahrenlage. Für medizinische Erste-Hilfe in absehbaren Hot Zones muss eine eigene Lösung gefunden werden - ein Sanitätsdienst ist keine planbare Ressource für Hot Zones - die Interventionspflicht besteht bei Absehbarkeit aber trotzdem.

"Hilfe holen und zuschauen wie jemand verblutet" ist als geplante Maßnahme eher absurd

Werden Maßnahmen wie Personen- und Taschenkontrollen durch die Security geplant, um u.a. Messer aus dem Verkehr zu ziehen, sind die Bereiche zu teilen. Die Eintrittswahrscheinkeit sinkt nur im kontrollierten Bereich. Da Kontrollen zu einem Nadelöhr führen, steigt die Eintrittswahrscheinkeit im Anstellsystem. Es stauen sich Betrunkene, Aggressoren und ungeduldige Massen auf engstem Raum.
Daraus entsteht das nächste Risiko: Intervention Anstellsystem (Hot zone) - und wieder, nur "Hilfe holen" nicht zulässig, Sanitätsdienst nicht planbar.

Das sind genau die Probleme die entstehen, wenn ein MODERATE RISK Einsatz als LOW RISK geplant wird - ohne qualifizierte Interventionskräfte ist das  lebensgefährlich


🇦🇹 Die ID von Tactical Operations 🇦🇹

Wer?
EK Einsatzgruppe
E G S

Was? 
Einsatzersthelfer - protected first aid
szenische Gewalt- medizinischer Notfall - Brand

Wo im Organigramm?
Einsatzstab (S3) - Einheitliche Einsatzleitung (EEL) 

Welche Funktion?
Einsatzaufsicht (EA) & Einsatzunterstützung

Welches Gewerbe?
Einsatz- und Veranstaltungsorganisation

Erhöhtes Risiko braucht eine geschärfte Einsatzführung

Die EGS hat MP-DNA, verfolgt die Strategie der Eskalationsdominanz und bringt

Aufsicht, Schutz und Hilfe

in den Einsatz

und schlagartig die physische, rechtliche und taktische Überlegenheit auf den Platz

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️

damit es möglichst zu keinen ungeplanten Polizeieinsätzen kommt.

Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Polizei-Feedback 

Das Erfolgskonzept für MODERATE RISK Einsätze
 
Einheitliche Einsatzleitung (EEL) mit Einsatzaufsicht und EGS Unterstützung
Selbst in der Einsatzaufsicht sind bereits trainierte Einsatzersthelfer mit IFAK

Die Frage "Was kostet das?" ist obsolet - alles darunter ist sowieso nur gesetzeswidrig.
Die einzige Alternative wären polizeiliche Ersthelfer - eine geplante Polizeipräsenz kostet allerdings noch mehr.

Tactical Operations zieht die beauftragten¹ Ordner-, Security-, Sanitäts- und Brandschutzdienste sowie taktischen Unterstützungskräfte unter einer einheitlichen Einsatzleitung (EEL) zusammen, übernimmt die Einsatzaufsicht und unterstützt mit der Einsatzgruppe für Sonderangelegenheiten, wenn aus Hausrecht Strafrecht wird und leistet die gesetzlich geforderte Hilfe auch unter Bedingungen, wie sie im moderate risk Einsatz zu erwarten sind.
 (Hot Zones)

Tactical Operations stellt dem Einsatz auch die Funktechnologie, einheitliche Einsatzwesten und Einsatzmittel zur Verfügung.
¹vom Veranstalter direkt oder i.A. durch Tactical-Operations

E G S
Einsatzgruppe für Sonderangelegenheiten

Bei unklaren Einsatzlagen ist die EGS so gut wie immer die erste an der Einsatzstelle

NIJ und STAB protected, mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, Brandschutzpass und umluftunabhängigen Atemschutz, erweiterte medizinische Einsatzersthelfer Qualifikation (EFR®), Rettungstaucher, Ambulanzdiensterfahrung, Notfallrucksack und Patientenmonitor

Konsequente Einsatzführung 
Einsatzaufsicht und taktische Einsatzunterstützung

mit über 20 Jahren Einsatz- und Notfallerfahrung in der Einsatzleitung, Einsatzkoordination und Einsatzaufsicht sowie im operativen Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst

Aufsichtsfunktion

Die Einsatzgruppe für Sonderangelegenheiten - E G S - ist als Teil der Führungsstruktur direkt dem Einsatzverantwortlichen (zB Veranstalter, Sicherheitskoordinator, Platzleitung, Leitstelle oder Betreiber) unterstellt, übernimmt die Funktion der Einsatzaufsicht vor Ort, koordiniert den Einsatz operativ und verbindet lose Bestellungen von Ordner/Securitys, Awareness, Brandschutz, Sanitätsdiensten für einen ordnungsgemäßen Ablauf, erstellt Lagebilder, klärt unklare Lagen, kennt sich im vorbeugenden Brandschutz, mit BMZ und Brandschutzplänen aus, beaufsichtigt ein Einschreiten der Security, achtet auf Diskretion und Verhältnismäßigkeiten, schreitet bei Missständen ein, interveniert mittels 4D Strategie, setzt die notwendige Disziplin im bestellten Personal durch, um die Wirkung der Präventions- und Kontrollmaßnahmen möglichst hoch zu halten. Überwacht den Funkverkehr für eine schnelle Reaktion bei möglichen Notlagen.

Unterstützungsfunktion

Die E G S unterstützt als taktisch-medizinische Einsatzgruppe bei der Umsetzung der Schutz-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht beschränkt auf Maßnahmen, die im konkreten Anlassfall durch die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gedeckt sind, insbesondere auf Nothilfe und zumutbare Hilfeleistung - bei besonderen Gefahrenlagen wie szenischer Gewalt, unübersichtlicher Massen und unsicheren Bedrohungslagen.
Leistet Nothilfe gemäß §3 StGB bei Angriffen auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen, unterstützt bei der Anhaltung einer dringend tatverdächtigten Täterschaft gemäß §80 StPO, sichert sowohl Beweise als auch Zeugen und leistet taktische Erste-Hilfe, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung gemäß §95 StGB gesetzlich vorgeschrieben ist - wenn absehbar, auch unter erschwerten Bedingungen wie Rauchgas oder im Absturzgelände, arbeitet eng mit Rettungs- und Sanitätsdiensten zusammen und unterstützt, wenn Rettungskräfte in Gefahr laufen, bedrängt oder attackiert zu werden.

Da bei Einsätzen an Gewässern wie Seefeste Wassernotlagen und Vermisstenmeldungen absehbar sind, unterstützen wir auch zusätzlich mit technischen Rettungstaucher für schnelle Suchtauchgänge - bei Tag und bei Nacht.


Wir verschaffen uns taktischen Zugang

Mit Brandschutzpass und der internationalen Ausbildung Emergency First Response® ist Tactical Operations neben Rettungstaucher auch unter notärztlicher Aufsicht als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leistet daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau und eliminiert das klassische "Laien-Dilemma", leistet Erste-Hilfe nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung, Notfalldokumentation und Atemwegsmanagement bei kardiopulmonalen Reanimationen unter Anwendung von verfügbaren Defibrillatoren sowie dynamisches Thorax Management bei penetrierenden Thorax-Trauma gefolgt von einer SBAR Übergabe an den Notarzt.

Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist

Tactical Operations kommt mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, ist als taktischer Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und übermimmt - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil.

Nicht nur, dass die EGS vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöht, hat sie auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch die massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.

Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.


Tactical Operations definiert aufgrund der Einsatzanalyse den erforderlichen Kräfteansatz und die Führungsstruktur. Die Bereitstellung des eingesetzten Personals erfolgt über die jeweils ausgewiesenen (konzessionierten) Fremdleistungsanbieter. 

Tactical-Operations ist eine Erste-Hilfe qualifizierte Funktionseinheit der Veranstaltungsorganisation, kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - übernimmt keine reglementierten Ordner- und Kontrolltätigkeiten, Bewachungen oder Betriebsfeuerwehrdienste, ist aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist.
Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verrechnet wird die Organisation von Erste-Hilfe Strukturen und die Einsatzbereitschaft - keine konkreten Erste-Hilfe Leistungen und Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch. Tactical Operations ist schad- und klaglos zu halten. Gehaftet wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.