
Emergency First Response
Wir sind so gut wie immer die Ersten am Einsatzort
Tactical Operations
Erste Hilfe auf Einsatzniveau
Taktische Einsatzersthelfer
für Veranstaltungen und unsichere Bedrohungslagen

Tactical Operations ist eine taktische Spezialfirma für qualifizierte Erste-Hilfe gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz und etabliert Strukturen in der Chaosphase zur schnellen Rettung von verletzten oder hilflosen Personen aus dynamischen und absehbaren Gefahrensituationen wie Raufhandel, Körperverletzung, sexueller Gewalt, verrauchter Umgebung, im Wasser oder Absturzgelände für eine rasche Erstversorgung - zur Absicherung der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht nach §95 StGB.
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🇦🇹 Taktische Einsatzersthelfer 🇦🇹

Die größte Herausforderung einer jeden Veranstaltung - es ist meistens ein Sanitätsdienst vor Ort, aber keine einsatztaktische schnelle Erste-Hilfe in der Chaosphase
Tactical Operations übernimmt nicht nur den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz sondern unterstützt sämtliche Veranstaltungen mit Publikumsdiensten wie Billeteure, Hostessen, Einweisern, Empfangspersonal, Ordnern und Securitys sowie Bewachungen bei unsicheren Bedrohungslagen in Asylhäusern und Schulen mit schneller, einsatztaktischen Ersten-Hilfe - unabhängig ob ein Sanitätsdienst am Gelände ist oder nicht.
Als taktische Einsatzersthelfer sind wir auf die Chaosphase spezialisiert. Auf Grund der Varietät von Notlagen, die einsatztaktisch schwierigste Phase - vom Angriff auf den Publikumsdienst, Raufhandel, Arterielle Blutung oder Pneumothorax durch Messerstich, Bewusstlosigkeit, Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand bis zum Rauchgas im Brandfall oder - je nach Gegebenheiten - auch Notlagen im Wasser oder im Absturzgelände ist alles möglich.
Alles Notfälle, die in der Chaosphase Sofortmaßnahmen erfordern - wenn nicht sogar lebensrettende.
Nur mit Personal zu arbeiten, dass auf Einsatzkräfte wartet, ist zwar billig, kann aber ab Notfallstufe NACA 4 folgenreich enden - selbst wenn ein Sanitätsdienst vor Ort am Gelände ist aber nicht oder nicht zeitnah zum Patienten kommt und die Notlage noch dazu absehbar war.
Schnelle, qualifizierte und handlungsfähige sowie taktisch ausgerüstete Kräfte sollten immer vor Ort sein.

Ein Organisationsversagen steht ganz schnell im Raum
Vorallem wenn die dynamischen Gefahrsituationen wie Auseinandersetzungen, Raufhandel, gefährliche Angriffe, sexuelle Gewalt absehbar sind - sein es Feuerwehrfeste, Zelt- und Wies'n Feste, Kirtage und Volksfeste, Partynächte, Clubbings, politische Veranstaltungen oder Punschstände - überall wo Alkohol fließt und die Stimmung geladen ist sowie ein Ölbrand beim Betrieb einer Friteuse oder von Holzhäuschen, eine Wassernotlage bei Seefesten sowie eine Geländenotlage in Steinbrüchen oder Burgen absehbar sind - und trotzdem keine handlungsfähigen Kräfte vor Ort sind.
Ist eine Hilfeleistung bei absehbaren Notlagen nicht zumutbar, sind bereits die Obliegenheiten vor Schadenseintritt nicht erfüllt.
20 Jahre Einsatz- und Notfallerfahrung im Sicherheits-, Ambulanz- und Brandschutzdienst

Mit der internationalen Basisausbildung Emergency First Response® sind wir neben Rettungstaucher auch aktiv, unter notärztlicher Aufsicht als Einsatzersthelfer im Ambulanzdienst tätig, leisten daher Erste-Hilfe vor Ort auf extrem hohen Einsatzniveau nach BLS mit Notfallrucksack, Wund- und Verbandsmaterial, spezielle Druckverbände, taktische SAM/CAT Systeme, Diagnosegeräte und Patientenmonitor sowie strukturierter Aufgabenverteilung bei Reanimationen - selbst in veranstaltungstypischen Lagen wie gefährliche Drohung, Körperverletzung, Raufhandel, Messerangriffe und Starkblutungen oder sexuelle Gewalt und Intoxikation aber auch auf bei Brand, Rauchgas sowie in Notlagen im Absturzgelände und im Wasser.
Die beste Hilfe ist die, die bereits vor Ort ist
Wir kommen mit behördlichen Sprechfunkzeugnis, sind als taktische Einsatzersthelfer immer direkt im Geschehen vor Ort und nehmen - wenn verfügbar - als Funkstelle in der Gruppe VERA im behördlichen BOS Funk teil. Für schnelle Hilfe im Notfall übernehmen wir geplante Patrouillen und mobile Streifendienste auf Veranstaltungen sowie den gesetzlichen Erst-Helfer gemäß §30 (2) Wiener Veranstaltungsgesetz.
Nicht nur, dass offensichtliche Einsatzersthelfer vor Ort das subjektive Sicherheitsgefühl massiv erhöhen, haben wir auch einen präventiven Nebeneffekt. Durch unsere massive taktische Präsenz vor Ort, verhindern sich die meisten Gewaltdelikte wie u.a. Raufhandel von selbst.
Die Menschen spüren, es ist auch jemand für den Ernstfall da - und das zeigt Wirkung.
Die Einsätze bei derartigen Events haben sich sehr reduziert, seit dieses Unternehmen sie begleitet.
Mediales Behördenfeedback
Drei Unternehmen - ein Ansprechpartner
Bei Bedarf fragen wir auch maßgeschneiderte Fremdleistungsangebote für Sicherheitspersonal gemäß GewO und Ambulanzdienste gemäß SanG in unserem Partnernetzwerk an – alle Angebote aus einer Hand, professionell geplant und abgestimmt.
Nichts zusammen gewürfelt- alle Schnittstellen sind über Jahre bekannt und einsatzerprobt.
Wir sind Erste-Hilfe qualifizierte Privatpersonen und eine reine Funktionseinheit des Eventmanagements zur Absicherung der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht (§ 95 StGB), kein Ordner- oder Sicherheitsdienst gemäß §94Z62 GewO und kein Sanitätsdienst gemäß SanG - Wir übernehmen keine reglementierten Ordnertätigkeiten oder Bewachungen, sind aber taktisch einsatzbereit, wenn §3 oder §95 StGB oder §80 StPO ein Einschreiten von Gesetzes wegen vorsehen und ein Einschreiten möglich und zumutbar ist. Notruf / Alarmierung, wenn sinnvoller oder erforderlich.
Verechnet wird die Organisation von Erste-Hilfe Strukturen - keine konkreten Erste-Hilfe Maßnahmen. Zivilrechtlich besteht kein Anspruch.
