144 - Notlagen am Eis

Wir sind als freiwillige Laien-Ersthelfer auch auf Notlagen und - wenn zumutbar und möglich - auf Sofortmaßnahmen gemäß §95 StGB am Eis vorbereitet.
Unsere jahrelange Einsatzerfahrung hat gezeigt was am Eis alles passieren kann - von Kopfplatzwunden und Schnittverletzungen über Oberschenkelhalsbrüche bis zur Reanimation am Eis.
Durch den anspruchsvollen Zugang für Einsatzkräfte auf das Eis, kann gerade am Eis die Lücke zwischen Notruf und Eintreffen etwas länger sein.
Wir sind uns dessen bewusst und sind dementsprechend - auch durch Anpassung des IFAKs - auf längere Wartezeiten vorbereitet und übernehmen eine möglichst umfangreiche Erstversorgung von Verletzungen.
Wir unterstützen auch die Einsatzkräfte bei komplexeren Behandlungen, Bergungen und Abtransport von schwerverletzten Personen unter Einsatz von Spineboards oder Vakuummatratzen.
Durch unseren engen Kontakt zu Blaulichtkräften, können wir die Rettungskette optimal unterstützen.
Hinweis:
Alle Maßnahmen erfolgen freiwillig im Rahmen des § 95 StGB, nur wenn zumutbar und möglich – ohne Verpflichtung, ohne Vergütung und unabhängig von Ort, Veranstaltung oder Auftraggeber. Unsere Unterstützung dient ausschließlich der Rettungskette.
