Disclaimer

Da sich ein Laie unter einem S3 Einsatzstab wenig vorstellen kann, im allgemeinen Sprachgebrauch meist nur der Begriff 'Security' geläufig ist und vieles, was taktisch wirkt, fälschlicherweise automatisch Sicherheitsdiensten zugeordnet wird, stellen wir zur Vermeidung von Missverständnissen eines unmissverständlich klar:

Wir sind kein Sicherheitsdienst und übernehmen auch keine Sicherheitsaufgaben im Sinne der Gewerbeordnung.

Wir haben auch mit der Veranstaltungssicherheit und dem Veranstaltungsbescheid nichts zu tun. Wir führen insbesondere keine Eingangs-, Zutritts- und Taschenkontrollen, Abweisungen, Notausgangs- und Fluchtwegskontrollen oder Parkplatzeinweisungen durch und übernehmen auch keine Bewachungsaufgaben.

(Das sind alles Aufgaben des Ordnerdienstes-für den wir auch nicht haften)

Wir sind ausschließlich unterstützend in der Organisation und Koordination tätig und greifen ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze ein (§ 95 StGB, § 3 StGB, § 80 StPO).
Ein Einschreiten erfolgt nur, wenn Sofortmaßnahmen zumutbar und im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind – oder wenn eine ausdrückliche Unterstützung durch Blaulichtorganisationen angefordert wird.

Gewerberechtlich ist unser S3-Einsatzstab als Teil des organisatorischen Eventmanagements zu verstehen. Da wir ausschließlich nur unterstützend tätig sind, sind wir auch nicht haftbar zu machen. Zivilrechtlich haben wir mit der Veranstaltung oder dem Einsatz nichts zu tun. Wir haben auch keine Garantenstellung.
Unsere Bereitschaft zur Laien-Ersten-Hilfe ist freiwillig, unverbindlich, nicht-kommerziell, erfolgt in enger Abstimmung mit den Einsatzkräften – und stets unter sorgfältiger Abwägung der Lage.

Wichtiger Hinweis:
Alle Sofortmaßnahmen erfolgen

freiwillig,
im Rahmen des § 95 StGB, §3 StGB und §80 StPO,
nur wenn zumutbar und möglich,
ohne Verpflichtung,
ohne Vergütung,
unabhängig von Ort, Veranstaltung oder Auftraggeber
und vollständig verschuldensunabhängig – d. h. unabhängig von der Ursache oder Verantwortung für die Notlage.

Unsere Unterstützung dient ausschließlich der Rettungskette.
Es besteht kein zivilrechtlicher Anspruch auf konkrete Erste-Hilfe-Leistungen. Unser Beitrag ist zwischenmenschlich motiviert – nicht vertraglich geschuldet.