Wir übernehmen freiwillig die Einsatzführung im Notfall

Wenn aus einem Vorfall ein Notfall wird, erwartet jeder Hilfe - zu Recht

Wir sprechen die Sprache der Blaulichtorganisationen und unterstützen freiwillig die Rettungskette als Laien-Ersthelfer

Lebensrettung ist Teil unserer DNA - mit Zusatzqualifikationen, taktischen Einsatzmittel, einsatzerprobt und freiwilliger Bereitschaft zur Laien-Erste Hilfe

bei Brand, CO, Gewalt, medizinischem Notfall, Wasserlagen oder alpinähnlichen Notlagen - wir sind da, wenn es die Einsatzkräfte noch nicht sind.

Wir wurden auch schon als verlässliche Stelle in die Gruppe VERA im behördlichen BOS-Funk eingebunden. 

Weiterlesen

Hinweis:
Unsere Unterstützung dient ausschließlich der Rettungskette und ist niemals vertraglich geschuldet.
Alle Erste Hilfe Maßnahmen erfolgen freiwillig im Rahmen des § 95 StGB, nur wenn zumutbar und möglich – ohne Verpflichtung, ohne Vergütung und unabhängig von Ort, Veranstaltung oder Auftraggeber.

122 – Brandereignis & CO

Auch im Brandfall und CO Konzentration kann eine kritische Lücke zwischen Alarmierung und Eintreffen der Einsatzkräfte entstehen.

Wir übernehmen im Notfall freiwillig die Einsatzführung und leisten Laien-Erste Hilfe gemäß §95 StGB - bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte

Weiterlesen

133 – Strafrechtliches und Gewalt

Auch bei strafrechtlich relevanten Vorfällen kann eine kritische Lücke zwischen Alarmierung und Eintreffen der Einsatzkräfte entstehen.
 
 Wir übernehmen im Notfall freiwillig die Einsatzführung und leisten Laien-Erste Hilfe gemäß §95 StGB - bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte

Weiterlesen

144 – Medizinischer Notfall

Auch bei einem medizinischen Notfall kann eine kritische Lücke zwischen Alarmierung und Eintreffen der Einsatzkräfte entstehen.

Wir übernehmen im Notfall freiwillig die Einsatzführung und leisten Laien-Erste Hilfe gemäß §95 StGB - bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte

 Weiterlesen

Notlagen am Eis, besondere Wasserlagen und Notlagen im anspruchsvollen Gelände

Wenn wir darüber informiert sind, bereiten wir uns freiwillig auf mögliche Notlagen und - wenn zumutbar und möglich - auch auf Sofortmaßnahmen gemäß §95 StGB im anspruchsvollen Umfeld vor: etwa an Gewässern wie Schwimmbädern, Seen oder Flüssen oder in schwer zugänglichem und steilen Gelände wie Steinbrüchen, Burgen oder Hanglagen - auch nächst Veranstaltungsgeländen oder auch am Eis

144 - Notlagen am Eis


Auch bei einem Notfall am Eis kann eine kritische Lücke zwischen Alarmierung und Eintreffen der Einsatzkräfte entstehen.

Wir übernehmen im Notfall freiwillig die Einsatzführung und leisten Laien-Erste Hilfe gemäß §95 StGB - bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte

Weiterlesen

144 - Notlagen im Wasser

Auch bei einem Notfall im Wasser kann eine kritische Lücke zwischen Alarmierung und Eintreffen der Einsatzkräfte entstehen.

Wir übernehmen im Notfall freiwillig die Einsatzführung und leisten Laien-Erste Hilfe gemäß §95 StGB - bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte

Weiterlesen

140 – Alpinähnliche Notlagen

Die Erfahrung zeigt: Kein Gelände ist steil, dunkel, rutschig oder abschüssig genug, um jemanden davon abzuhalten sich bei Nacht – mit Handylicht und in Sneakers – in Lebensgefahr zu begeben.

Auch bei alpinähnlichen Notlagen in unwegsamen und schwer zugänglichen Veranstaltungsgeländen wie Steinbrüchen, Burgen oder Hanglagen kann eine kritische Lücke zwischen Alarmierung und Eintreffen der Einsatzkräfte entstehen.

Wir übernehmen im Notfall freiwillig die Einsatzführung und leisten Laien-Erste Hilfe gemäß §95 StGB - bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte

Weiterlesen

Tactical Operations – Der S3-Einsatzstab für taktische Führungsunterstützung.
Seit 2017.