140 - Alpinähnliche Notlage

Wir sind als freiwillige Laien-Ersthelfer auch auf alpinähnliche Notlagen und - wenn zumutbar und möglich - auf Sofortmaßnahmen gemäß §95 StGB in unwegsamen und schwer zugänglichen Geländen wie Steinbrüchen, Burgen oder Hanglagen vorbereitet - auch wenn das Gelände gar nicht dem Veranstaltungsgelände zuzuordnen ist.
Mit unserer alpinen Erfahrung und alpiner Ausrüstung sind wir als freiwillige Laien-Ersthelfer vorbereitet - sofern zumutbar und möglich - einen Rettungspunkt einzurichten, um mittels Seil-, Abseil- und Sicherungstechnik zur (verletzten) Personen im anspruchsvollen Gelände zu gelangen und mittels Rettungsdreieck ein weiteres Abrutschen oder gar einen Absturz bis zum Eintreffen der Rettungskräfte möglichst zu verhindern. Wenn möglich, seilen wir die Person auch mittels Rettungsspinne und kontrollierten Krafteintrag aus der steilen Umgebung.
Hinweis:
Alle Maßnahmen erfolgen freiwillig im Rahmen des § 95 StGB, nur wenn zumutbar und möglich – ohne Verpflichtung, ohne Vergütung und unabhängig von Ort, Veranstaltung oder Auftraggeber. Unsere Unterstützung dient ausschließlich der Rettungskette.
